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Schweiz

Reiseverkehr - National

FLUGZEUG: Der innerschweizerische Flugverkehr wird u.a. von Swiss betrieben.

BAHN: Das Streckennetz umfaßt 16.000 km einschließlich Postautolinien, Bergbahnen und Schiffahrtslinien. Betreiber sind die Schweizerischen Bundesbahnen (Adresse: Postfach, CH-3030 Bern, Internet: www.sbb.ch) und private Unternehmen wie die Rhätische Bahn in Graubünden/Grisons und die Berner Oberlandbahnen. Die wichtigsten Züge führen Speisewagen und einen Minibar-Service. Fahrrad- und Autovermietungen stehen an allen größeren Bahnhöfen zur Verfügung. Viele der Wintersportorte kann man nur mit Bergbahnen erreichen. Der Höhepunkt jeder Schweizer Reise ist eine Fahrt auf einer der zahlreichen Panoramastrecken u.a. mit dem
Bernina Express: Chur - St. Moritz - Berninapass - Poschiavo - Tirano;
Heidi Express: Landquart - Davos - Berninapass - Tirano;
Glacier-Express: Zermatt - Brig - Andermatt - Chur - Davos/St. Moritz;
Golden Pass: Luzern - Brünig;
Panoramic-Express: - Interlaken - Zweisimmen;
Crystal Panoramic-Express: - Montreux - Genf oder mit dem
Voralpen-Express: Romanshorn - St.Gallen - Rapperswil - Arth-Goldau - Luzern.


Sonderfahrkarten: Erhält man u. a. vom Schweiz Tourismus, DB- und ÖBB-Fahrkartenausgaben und Dertour-Reisebüros. Auskünfte erteilt auch die Vertretung der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) in Stuttgart: Arnulf-Klett-Platz 2, D-70173 Stuttgart. Tel: (0711) 230 80 10. Fax: (0711) 23 08 01 90. (E-Mail: schweizerbahnen@t-online.de).
Der Swiss Pass berechtigt zu beliebig vielen Fahrten auf den Bahn-, Postauto- und Schiffstrecken und zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in 37 Städten während 4, 8, 15, 22 Tagen oder 1 Monat. Rabatte bei vielen Bergbahnen sind ebenfalls mitinbegriffen.
Mit dem Swiss Flexi Pass (nur in der Schweiz erhältlich) hat man freie Fahrt auf dem gesamten Netz des Swiss Travel Systems an 3, 4, 5, 6 oder 8 wählbaren Tagen innerhalb eines Monats. Neben Swisspass und Swiss Flexi Pass gibt es weitere Sonderfahrkarten wie die Swiss Card, Familienkarte oder Swiss Youth Pass.
Der Tellpass ist bis zum 31. Oktober entweder an 2 oder 5 Tagen auf Schiffen, Bussen und Bergbahnen in der Zentralschweiz gültig. Weitere Informationen gibt es bei Transport-Unternehmungen Zentralschweiz, CH-6002 Luzern, Postfach 42 65, Tel: (+41) (03) 67 67 67. E-Mail: info@tell-pass.ch. Internet: www.tell-pass.ch.
Regionale Ferienpässe sind in gewissen Regionen im Sommer erhältlich. Weitere Informationen von den Schweizer Bundesbahnen (s.o.), Fremdenverkehrbüros, der DB oder ÖBB.
Der InterRail-Paß und die Euro Domino-Netzkarte sind auch in der Schweiz gültig, Einzelheiten s. Deutschland. Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz sind die Bahncard 25 und die Bahncard 50 gültig, Einzelheiten s. Deutschland.


SCHIFF: Die Schweiz ist nicht nur ein Land der Berge, sondern auch der Seen und Flüsse. U.A. auf den folgenden Gewässern fahren in den Sommermonaten Schiffe und Ausflugsdampfer: Aare, Bodensee, Genfer See, Lac de Joux, Luganersee, Vierwalstättersee und Zürichsee. Zum halben Preis fährt man mit dem Swiss Boat Pass oder speziell für Familien mit dem Swiss Family Boat Pass.

BUS/PKW: Die Schweiz verfügt über ein gut ausgebautes Straßennetz. Viele Bergstraßen sind eng, äußerst kurvenreich und oft im Winter bei ungünstigen Witterungsbedingungen nicht befahrbar. Schneeketten und Winterreifen werden im Winter benötigt. Viele Tankstellen sind mit Noten- oder Kreditkartenautomaten ausgerüstet und ermöglichen das Tanken auch bei Nacht. Bleifreies Benzin wird an jeder Tankstelle angeboten. Bus: Postbuslinien fahren auch die abgelegensten Dörfer an. Mietwagen: Buchungsbüros der größeren europäischen Firmen in allen Städten, Hotels, Flughäfen und größeren Bahnhöfen. Automobil-Clubs: Automobil-Club der Schweiz, Wasserwerkgasse 39, CH-3000 Bern 13. Tel: (031) 328 31 11. (Internet: www.acs.ch). Touring-Club der Schweiz, Chemin de Blandonnet 4, Postfach 820, CH-1214 Vernier. Tel: (022) 417 27 27. Fax: (022) 417 20 20. (Internet: www.tcs.ch). Unterlagen: Nationaler Führerschein und Fahrzeugschein. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die Internationale Grüne Versicherungskarte mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuß des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die Grüne Karte die Unfallaufnahme erleichtern.
Bei der vorübergehenden Einfuhr eines Privatfahrzeuges ist bei einem Aufenthalt von bis zu einem Jahr kein Zolldokument erforderlich.
Verkehrsbestimmungen:
Anschnallpflicht;
Kinder unter 12 Jahren müssen auf dem Rücksitz Platz nehmen.
Bei schlechten Lichtverhältnissen muß das Abblendlicht eingeschaltet sein.
Alkohol am Steuer wird mit hohen Geldbußen belegt.
Promillegrenze: 0,8?. (Ab 1.1.2005: 0,5?).
Auf manchen Bergstraßen sind Schneeketten vorübergehend Pflicht.
Telefonieren mit dem Mobiltelefon ist während der Fahrt nur über die Freisprechanlage erlaubt.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
in geschlossenen Ortschaften: 50 km/h;
auf Landstraßen: 80 km/h;
auf Autobahnen: 120 km/h;
Für Fahrzeuge mit Spikes-Reifen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h.


Autobahnsteuer (Vignette): Für die Benutzung der Schweizer Autobahnen und Nationalstraßen muß man pro Kalenderjahr pauschal 40 CHF bezahlen. Anhänger und Wohnwagen kosten zusätzlich 40 CHF. Vignette-Aufkleber kann man an den Grenzübergängen, bei Postämtern, Tankstellen und Automobilwerstätten kaufen, sie gelten für mehrfache Einreisen innerhalb der Gültigkeitsdauer (jeweils vom 1. Dezember bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres, d. h. 14 Monate). Es empfiehlt sich, die Aufkleber bereits im voraus beim nächstgelegenen Schweizer Verkehrsbüro oder bei einem der Automobilclubs zu erwerben, um Wartezeiten an den Grenzübergängen zu vermeiden. In Deutschland verkauft der ADAC die Vignette für 26 € oder sie kann auch direkt an der Tank- und Rastanlage Bad Bellingenund gekauft werden, oder über das Internet bei der Deutschen Post.
Grosser St. Bernhardtunnel: Einfache Durchfahrt für zweiachsige Fahrzeuge, deren Höhe bei der vorderen Achse 1,30 m nicht übersteigt, mit oder ohne kleinen Anhänger/Wohnwagen, sowie Wohnmobile und Touristenbusse bis 9 Personen kostet 18,20 €; Hin- und Rückfahrt 25,60 €; Auto mit Anhänger oder Wohnmobil 27 €, Dreiachsige Fahrzeuge 67,50 € und Fahrzeuge mit 4 oder mehr Achsen 101 € (Motorräder 10,10 € bzw. 13,50 €). Mehrfahrtenkarten sind für alle Kategorien erhältlich. Weitere Informationen sind vor Ort erhältlich oder beim Verkaufsdienst der Tunnel-Gesellschaft unter Tel: (027) 788 44 00, Fax: (027) 788 44 01. Internet: www.grandsaintbernard.ch.


STADTVERKEHR: Die städtischen Verkehrsmittel gelten als vorbildlich. Straßenbahnen und Vorortzüge verkehren in Basel, Bern, Genf, Neuchâtel und Zürich. Diese und viele andere Städte haben auch Oberleitungsbusse. Fahrkartenautomaten stehen überall zur Verfügung. Fahrscheine können selbstverständlich auch an Informations- und Verkaufsschaltern erworben werden. Tickets werden allerdings nicht direkt im Bus verkauft. Die Fahrpreise richten sich nach den jeweiligen Fahrzonen; Tageskarten, die für eine oder mehrere Städte gültig sind, werden ebenfalls angeboten. Swiss Pass, Swiss Flexi Pass (nur an gültigen Tagen) und Swiss Youth Pass sind auf 37 städtischen Verkehrsnetzen gültig.
Die ZürichCARD ist für 24 oder 72 Stunden erhältlich und kostet 15 sfr bzw. 30 sfr. Neben kostenloser Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im Großraum Zürich berechtigt diese Karte auch zum Eintritt in 43 Museen. In 24 Zürcher Restaurants gibt es mit der ZürichCARD einen Gratis-Welcome-Drink und einen geführten Altstadtbummel zum halben Preis. Bei AVIS erhält man mit der ZürichCARD zudem einen kostenlosen Upgrade für den Mietwagen. Erhältlich ist sie am Flughafen und an einigen Bahnhöfen Zürichs.


FAHRZEITEN: von Zürich zu den folgenden größeren Städten (ungefähre Angaben in Std. und Min.):


 FlugzeugBahnBus/Pkw
Basel0.301.051.10
Bern-1.101.15
Genf0.402.552.45
Lugano0.453.003.00