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Gesundheit

 Vorsichtsmaßnahmen empfohlenImpfschein erforderlich
GelbfieberNeinNein
CholeraNeinNein
Typhus & PolioNein-
MalariaNein-
Essen & TrinkenNein-
Impfvorschriften können sich kurzfristig ändern. Bitte holen Sie im
Zweifelsfall rechtzeitig ärztlichen Rat ein.


Anläßlich einer Reise ist es ratsam, eine Hepatitis B-Impfung grundsätzlich in Erwägung zu ziehen.
Zecken sind während der wärmeren Jahreszeit (März/April bis Oktober/November) vor allem in den nördlichen Kantonen und Niederungen entlang des Rhein aktiv. Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten ist eine Schutzimpfung gegen FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis), deren Erreger bereits mit dem Stich auf den Wirt übertragen werden, dringend zu empfehlen. Genaue Informationen über Zecken, Risiken und vorbeugende Maßnahmen sind zum Beispiel auch im Internet zu finden (Internet: www.medizinfo.com/waldundwiese/zecken/start.htm). Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.


Gesundheitsvorsorge: Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die Behandlung erfolgt gegen Vorlage der EHIC. Diese regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Anmerkung: In der neuen Karte ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen.
Aushelfender Träger ist die Gemeinsame Einrichtung KVG, Gibelinstraße 25, CH-4503 Solothurn (Tel: (+41) (032) 625 48 20. Fax: (+41) (032) 625 48 29. E-Mail: info@kvg.org; Internet: www.kvg.org). Broschüren über Bäder, Kurorte und Sanatorien sind vom Fremdenverkehrsamt (s. Kontaktadressen) erhältlich.